Steuerinfo - November 2011
Alle Jahre wieder...
Erbschaftsteuer unter verfassungsrechtlichem Beschuss!
So regelmäßig wie das Christkind vor der Tür steht, so regelmäßig wird auch das deutsche Erb- und Schenkungssteuerrecht in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit kritisiert. Ob es dabei jedoch zu einer Bescherung kommt, ist wieder mal offen.
Der Bundesfinanzhof spielt hier den Nikolaus und zitiert das Bundesfinanzministerium vor sich, indem er das Ministerium zum Beitritt eines Verfahrens auffordert, in welchem ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des seit 2009 geltenden Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht geäußert werden (Aktenzeichen II R 9/11).
Dies ist ein eindeutiges Indiz, dass der BFH massive verfassungsrechtliche Zweifel hat. Mit der Aufforderung zum Beitritt gibt der BFH der Verwaltungsseite vor, sich doch auf ministerieller Ebene und nicht nur auf Ebene eines kleinen Finanzamtes mit dem Problem zu befassen.
Konkret geht es um die Gleichstellung von Geschwistern, Neffen und Nichten mit nicht verwandten Personen, sowie um die Begünstigung von Betriebsvermögen.
Auf den Wunschzettel der Steuerersparnis gehört also nun in allen Fällen der Einspruch!
Frohe Weihnachten!
Verfasser:
Nicolas Hofmann
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Landwirtschaftliche Buchstelle
Reichenbach 4, D-87561 Oberstdorf, www.nicolas-hofmann.de
Hinweis
Aussagen zur Besteuerung dürfen nicht als steuerliche Beratung verstanden werden. Bezüglich der steuerlichen Behandlung sind Ihre persönlichen Verhältnisse maßgeblich, bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater. Steuerliche Sachverhalte können sich jederzeit - auch mit rückwirkendem Effekt - ändern.


