Steuerinfo - September 2011
Abkommenstext veröffentlicht
Schweiz und Deutschland geben Details preis
Das Rätselraten hat ein Ende, am 22.09.2011 hat die Bundesregierung den Abkommenstext zum bilateralen Steuerabkommen veröffentlicht. Inhaltlich ergeben sich nunmehr Details, die über die bisher gemachten Informationen hinausreichen (siehe unsere Veröffentlichung vom letzten Monat "Quo vadis Schweiz?")
Im Abkommenstext werden unter anderem folgende Aussagen getroffen:
Erfasst werden nicht nur natürliche Personen, sondern auch deren zuordenbare "Kunstprodukte" wie Stiftungen, Trusts und Lebensversicherungsmäntel.
Altbestände werden mit einem pauschalen Steuersatz besteuert. Dabei wird eine jährliche Rendite von 3 % unterstellt. Mit einer Betrachtung der Kontenstände am 01.01.2003, am 31.12.2010 und am 31.12.2012 werden pauschalierte Erträge ermittelt und der Besteuerung unterworfen.
Wir haben eine Musterberechnung durchgeführt: Wer 2002 mit 500.000 Euro begann und tatsächlich 3 % Rendite erwirtschaftete, hatte ohne Entnahmen Ende 2012 692.000 Euro im Depot. Darauf zahlt er nach der mathematischen Formel der sogenannten Einmalzahlung knapp 120.000 Euro Steuern. Dies entspricht 17% des Depotbestandes, aber 62% des Ertrags! Man sieht: Die Selbstanzeige wird aus finanziellen Gründen weiterhin oftmals günstiger sein.
Wesentliches Argument kann jedoch sein, dass mit der Einmalzahlung sämtliche Steuerlasten des Auslandsdepots erlöschen - auch eventuelle Umsatz-, Gewerbe- Erbschafts- oder Schenkungssteuer! Eine Strafverfolgung findet dann ebenfalls nicht mehr statt!
Bei laufenden Erträgen wird die identischen Steuer wie die deutsche Abgeltungssteuer erhoben - mitsamt der Kirchensteuer! Wer also will, dass seine Kirchensteuer mit anonym besteuert wird, der soll der Schweizer Bank seine Religionszugehörigkeit mitteilen.
Binnen zwei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens werden alle Konto- und Depotinhaber von der Schweizer Bank über Inhalt sowie Rechte und Pflichten des Abkommens informiert.
Der Kunde, der am 31.12.2010 eine Bankverbindung zu einer Schweizer Bank hatte, muss sich spätestens fünf Monate nach Inkrafttreten des Abkommens äußern, für welche Konten und Depots er die Einmalzahlung als Abgeltung will bzw. für welche Konten und Depots die Bank die freiwillige Meldung nach Deutschland erstellt. Keine Mitteilung an die Bank führt zur Altabgeltung durch Einmalzahlung.
Wünscht der Kunde die Meldung nach Deutschland anstand der Einmalzahlung, so werden alle Depotbestände jeweils zum 31.12. ab 2002 gemeldet. Bei den laufenden Erträgen umfasst die Meldung den Totalertrag.
Äußerst interessant ist auch die Meldung der Fluchtwege: Die Schweiz verpflichtet sich, ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens diejenigen 10 wirtschaftlich wichtigsten Staaten zu nennen, in welche die deutschen Anleger, die weder Einmalzahlung noch Meldung wünschen, sich verabschiedet haben. Auch die Anzahl der Personen pro Staat werden gemeldet (z.B. 2.000 nach Panama). Der deutsche Fiskus beschafft sich also seine zukünftigen Ermittlungsgebiete.
Es bleibt nun abzuwarten, wieweit der angekündigte Widerstand im Bundesrat reicht. Der "Ablasshandel" den die Opposition sieht, verschafft dem deutschen Fiskus Steuern für die Vergangenheit und die gleiche Steuer wie bei inländischen Kapitalerträgen in der Zukunft - und das alles ohne einen einzigen Finanzbeamten und ohne eine einzige Fahndungsmaßnahme! Finanzminister Schäuble findet diesen Gedanken sexy, Per Steinbrück möchte lieber die Pferde satteln!
Verfasser:
Nicolas Hofmann
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Landwirtschaftliche Buchstelle
Reichenbach 4, D-87561 Oberstdorf, www.nicolas-hofmann.de
Hinweis
Aussagen zur Besteuerung dürfen nicht als steuerliche Beratung verstanden werden. Bezüglich der steuerlichen Behandlung sind Ihre persönlichen Verhältnisse maßgeblich, bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater. Steuerliche Sachverhalte können sich jederzeit - auch mit rückwirkendem Effekt - ändern.


