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Palladium606.000.33
Platin1458.000.83
Silber28.483.64
Gold1589.502.28
Europe Brent FOB111.400.55
 
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EU-Quellensteuer

Aktuelle Informationen

Das Ziel der seit 01.07.2005 geltenden Richtlinie ist die einheitliche Besteuerung von grenzüber-schreitenden Zinserträgen durch Meldungen an das Wohnsitzfinanzamt oder durch Quellensteuereinbehalt. Betroffen sind natürliche Personen, die in einem EU-Mitgliedsstaat steuerlich ansässig sind und Zinseinkünfte aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben. Nicht betroffen sind natürliche Personen, die nicht in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig sind (Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung ist für die Freistellung von EU-Bürgern zwingend erforderlich), sowie juristische Personen und gewerblich tätige Personengesellschaften.

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EU-Zinsrichtline

Hinweis

Aussagen zur Besteuerung dürfen nicht als steuerliche Beratung verstanden werden. Bezüglich der steuerlichen Behandlung sind Ihre persönlichen Verhältnisse maßgeblich, bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater. Steuerliche Sachverhalte können sich jederzeit - auch mit rückwirkendem Effekt - ändern.